Spielplätze und Stadtmobiliar aus tschechischer Fertigung · eigene Metallwerkstatt in Bučovice

Reklamationsordnung

Diese Übersetzung dient der Information; bei Abweichungen ist die tschechische Fassung maßgeblich.

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Reklamationsordnung regelt das Vorgehen bei der Geltendmachung von Mängelrechten (Reklamation) für Waren, die im Shop Play4Kids gekauft wurden. Verkäufer ist:

Miroslav Sádlík s.r.o.
Firmen-ID (IČO): 28641400
USt-IdNr.: CZ28641400
Sitz: Slovenská 910, 685 01 Bučovice, Tschechien
Eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Brno, Abteilung C, Einlage 69148
E-Mail: sadlik@play4kids.cz
Telefon: +420 775 337 603

2. Fristen

Der Käufer kann einen Mangel geltend machen, der sich innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware zeigt. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war, es sei denn, die Art der Ware oder des Mangels schließt dies aus. Gewerblichen Käufern teilt der Verkäufer die Frist für die Geltendmachung von Mängelrechten beim Verkauf mit.

3. So machen Sie eine Reklamation geltend

Sie können eine Reklamation per E-Mail an sadlik@play4kids.cz, telefonisch unter +420 775 337 603 oder schriftlich bzw. persönlich in Slovenská 910, 685 01 Bučovice geltend machen. Für eine schnelle Bearbeitung geben Sie bitte die Bestellnummer an, beschreiben den Mangel und wie er sich zeigt, und fügen Fotos des Mangels und des ganzen Produkts bei.

Karussells, Federwipptiere und andere sperrige Spielgeräte müssen Sie uns nicht zusenden. Wir beurteilen den Mangel anhand von Fotos oder vereinbaren bei Bedarf eine Besichtigung am Aufstellort. Kleinere Teile senden Sie dem Verkäufer bitte zu oder übergeben sie ihm, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Reklamation schriftlich – wann sie geltend gemacht wurde, was sie betrifft und welche Art der Erledigung der Käufer wünscht.

4. Erledigung der Reklamation

Die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels wird spätestens binnen 30 Tagen nach ihrer Geltendmachung erledigt und der Käufer darüber informiert, sofern Verkäufer und Käufer keine längere Frist vereinbaren. Der fruchtlose Ablauf dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung; der Käufer kann dann vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung verlangen. Über die Erledigung stellt der Verkäufer eine Bestätigung mit Datum und Art der Erledigung aus, bei Ablehnung eine schriftliche Begründung.

5. Ansprüche bei Mängeln

Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels verlangen – nach seiner Wahl durch Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache oder durch Reparatur, es sei denn, die gewählte Art ist unmöglich oder unverhältnismäßig teuer. Bei Spielgeräten lässt sich ein Mangel oft durch den Austausch eines Teils beheben. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, tritt er wiederholt auf oder liegt eine wesentliche Vertragsverletzung vor, hat der Käufer Anspruch auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder kann vom Vertrag zurücktreten.

6. Wann eine Reklamation nicht anerkannt werden kann

Mängelrechte gelten insbesondere nicht für:

  • normalen Verschleiß und Veränderungen des Aussehens durch die Nutzung im Freien (z. B. Ausbleichen der Farben),
  • Mängel infolge einer Montage, die nicht von einer fachkundigen Person nach der Montageanleitung des Herstellers ausgeführt wurde, oder infolge unzureichender Verankerung,
  • Mängel infolge vernachlässigter regelmäßiger Inspektion und Wartung nach EN 1176-7 oder nach der Anleitung,
  • mechanische Beschädigungen nach der Übernahme, Vandalismus und Schäden durch höhere Gewalt,
  • Mängel, für die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde.

Holz ist ein Naturmaterial; ungleichmäßige Färbung, Äste oder kleine Harzaustritte sind keine Mängel.

7. Kosten der Reklamation

Ist die Reklamation berechtigt, hat der Käufer Anspruch auf Ersatz der zweckmäßig aufgewendeten Kosten ihrer Geltendmachung.

Diese Reklamationsordnung gilt ab [ZU ERGÄNZEN: Datum des Website-Starts].